Kapitel III ( Fortsetzung)

3. Benachteiligung und Verfolgung der Katholischen Jugend
4. Standfestigkeit in der Katholischen Jugend
5. Das Gesetz über die Hitler-Jugend
Fußnoten Kapitel 3.-5.

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3. Benachteiligung und Verfolgung der Katholischen Jugend

a. Administrative Maßnahmen gegen die katholischen Gruppen
b. Verbot der Doppelmitgliedschaft
c. Benachteiligung in der Schule
d. Druck auf Eltern
e. Verhaftungen und strafrechtliche Verfolgung
f. Illegale Aktionen gegen die Katholische Jugend

Die geschilderte Auseinandersetzung um rechtliche Positionen darf nicht zu dem Schluß führen, es habe sich dabei nur um den Kampf zweier Institutionen um den Einfluß auf die Jugend gehandelt. Der Druck, den die staatlichen Stellen ausüben konnten, traf ja nicht in erster Linie die Bischöfe, sondern ganz konkret die katholischen Jugendlichen. Die Gruppen sahen sich staatlicher Benachteiligung und Verfolgung auf verschiedenen Ebenen ausgesetzt.

a. Administrative Maßnahmen gegen die katholischen Gruppen

Die katholischen Verbände waren zunächst durch das Konkordat vor der generellen Auflösung geschützt. Dennoch versuchten staatliche Stellen, auf dem Weg der Verordnungen und Verbote auf Ortsebene, den katholischen Gruppen das Leben zu erschweren. Oft wurden staatliche Maßnahmen vorbereitet oder zumindestens ausgelöst durch Provokationen von seiten der Hitlerjugend. Gewaltsame Angriffe auf öffentlich auftretende katholische Jugendgruppen führten nicht etwa zu Maßnahmen gegen die Aggressoren, sondern letztlich zum vollkommen Betätigungsverbot für die Opfer. Eine der ersten Auflösungsverfügungen auf örtlicher Ebene erfolgte aufgrund relativ harmloser Sreitigkeiten zwischen HJ und Katholischer Jugend.

V e r f ü g u n g:
Infolge der Beunruhigungen, welche durch das öffentliche Auftreten kath. Jugendorganisationen (...) entstanden, sowie auch der örtlichen Steitigkeiten, welche durch sie in der Jugend hervorgerufen werden, wird der kath. Jugendverein (...) bis zu einer grundsätzlichen ministeriellen Entscheidung verboten."145

Zwar mußte diese Verfügung wegen der gerade laufenden Konkordatsverhandlungen zurückgenommen werden. Sie war aber der Vorbote der Probleme, die der katholischen Jugend im "Neuen Staat" bevorstehen sollten.
Auch später war die Berufung auf das Reichskonkordat trotz fehlender Ausführungsbestimmungen noch ein wirksames Mittel, um die Rücknahme von Maßnahmen gegen die katholische Jugend zu erreichen. Ein Beispiel dafür waren die Vorgänge im fränkischen Kothen, wo der Gauleiter nach Intervention des Nuntius am 4. Mai 1934 eine Presseerklärung herausgeben mußte:

"DIE KATHOLISCHEN JUGENDVERBÄNDE NICHT AUFGELÖST
Die Gaupressestelle teilt mit: Das in den verschiedenen Teilen des Reichsgebietes erlassene Verbot konfessioneller Jugendverbände (...) beschränkt sich auf das Tragen einheitlicher Kleidung, auf das tragen von Abzeichen und auf das geschlossene Auftreten dieser Verbände in der Öffentlichkeit. Eine Auflösung dieser Verbände und weitere Maßnahmen wurde nicht verfügt."146

Die örtlichen Behörden leisteten solchen Anweisungen jedoch oft nur sehr schleppend Folge. So mußte sich der Kaplan in Kohten noch im Dezember des gleichen Jahres um die Rückgabe von Teilen des beschlagnahmten Eigentums bemühen.147 Immer wieder folgten Auflösungsversuche auf örtlicher Ebene. In Eichstätt wurden die Verbände durch eine Polizeiaktion im Oktober 1935 faktisch ausgeschaltet, ohne daß sie ausdrücklich verboten worden wären. Die Aktion fand ein Echo in der internationalen Presse bis nach New York148.

Verbote waren nicht die einzigen Maßnahmen, mit denen die Arbeit der katholischen Gruppen erschwert wurde. Die Staatsjugend versuchte auf allen Gebieten, die Arbeit der katholischen Gruppen zu behindern. Im August 1933 meldete Wolker den deutschen Bischöfen: "Im Interesse von Ruhe und Ordnung wird nicht die HJ gemaßregelt, sondern den katholischen Vereinen verboten, öffentlich aufzutreten; der DJK verboten zu spielen; der Sturmschar zu wandern; den Trommlerkorps zu spielen."149
Die Absicht dieser Verbote war klar. Die Attraktivität der katholischen Gruppen sollte herabgesetzt werden.150 Besonders die Deutsche Jugendkraft war von dem Verbot ihrer einzigen Betätigung, dem Sport, natürlich am meisten betroffen und mußte am ehesten Mitgliederverluste hinnehmen.151 Weitere Anordnungen schränkten die Möglichkeiten der katholischen Jugend indirekt ein.
Am 23. Februar 1934 wurden die katholischen Jugendverbände von den Fahrpreisermäßigungen der Reichsbahn ausgeschlossen.152 Dies machte weitere Fahrten für die Jugendlichen wesentlich teurer. Im Rheinland wurde den katholischen Gruppen am 16. Juli 1935 die Benutzung der Jugendherbergen verboten.153

Noch konnte der Staat die katholischen Verbände nicht verbieten. Dafür sollten die Verbände aber nicht mehr in der Öffentlichkeit auftreten können, widersprach ihre Existenz doch dem Bild der absoluten Gleichschaltung des öffentlichen Lebens. Verschiedene zuerst regionale Erlasse schränkten das öffentliche Auftreten der Verbände ein.154 Im Dezember 1934 hatte die Bayerische Politische Polizei öffentliche kirchliche Veranstaltungen verboten. Dabei ging es letztlich "...immer wieder um dasselbe Ziel, die Zurückdrängung der katholischen Kirche auf das rein Religiöse - und zwar im engsten Sinne"155. Alle unterschiedlichen regionalen Bestimmungen wurden letztendlich durch einen Erlaß Himmlers am 23. Juli 1935 zusammengefaßt:

§ 1: Allen konfessionellen Jugendverbänden (...) ist jede Betätigung, die nicht rein kirchlich-religiöser Art ist, insbesondere eine solche politischer, sportlicher und volkssportlicher Art untersagt"156

Paragraph 2 verbot den Angehörigen der konfessionellen Verbände "...das Tragen von Uniformen..." oder von "...Abzeichen, welche die Zugehörigkeit zu einem konfessionellen Jugendverband kenntlich machen...". Ebenso untersagt wurde "...das Wandern und Zelten in der Öffentlichkeit..." sowie das "...Zeigen von Bannern , Fahnen und Wimpeln..." Außerdem wurde die sportliche Betätigung der Gruppen verboten. Den katholischen Verbänden war damit jede Möglichkeit genommen, in der Öffentlichkeit aufzutreten. "Damit trat zum erstenmal eine reichseinheitliche Verordnung gegen die katholischen Jugendverbände in Kraft."157

Der Monopolanspruch der Hitlerjugen war somit, zumindest was das öffentliche Auftreten betraf, durchgesetzt. Damit waren alle Zweifel darüber ausgeräumt, wie der Artikel 31 des Konkordates nach Meinung der Machthaber durchzuführen sei. Letztlich war das Konkordat damit in der Sache schon gebrochen.158
Vielerorts bedeutete die Verordnung ein vollständiges Betätigungsverbot, da es gar nicht möglich war, die Arbeit auf das geforderte Kirchlich-Religiöse zu beschränken. "Jede Äußerung, die nicht Gebet oder kirchliche Glaubenslehre war, konnte willkürlich als Verstoß gegen die Polizeiverordnung interpretiert werden."159 Die Bischöfe protestierten zwar am 23. Juli 1935 in einer Denkschrift an Hitler gegen die Verordnung160, sie und die Verbandszentralen forderten die Gruppen jedoch dazu auf, sich an geltendes Recht zu halten. Man wollte nicht den "Bestand des Ganzen" aufs Spiel setzen. "Es gab im Grunde nur die Alternative: Befolgung der Anordnungen oder Aufruf zur Illegalität"161
Mit dieser Anordnung auf Reichsebene waren jedoch die regionalen Sondergänge nicht beendet. Es wurden auf Ortsebene immer wieder weitergehende Polizeibestimmungen erlassen. "Diese lokalen »Übergriffe« bereiteten den Weg für ein reichseinheitliches Verbot der katholischen Jugendverbände"162. Nach Übergriffen gegen die Verbandszentrale in Düsseldorf, zeitweiliger Verhaftung der Führer des KJMV und sich anbahnender Verbote für die katholische Jugendpresse163 war es an der Zeit, "...die grundsätzlichen Fragen der Weiterarbeit zu klären."164 Die Verordnungen gegen die katholischen Verbände hatten die Betätigungsmöglichkeit der katholischen Gruppen immer mehr eingeschränkt. Staatliche Mittel wurden aber nicht nur gegen die kirchlichen Organisationen wie den KJMV eingesetzt. Jedes einzelne Mitglied einer Gruppe war persönlich einem staatlichen Druck ausgesetzt und mußte seine Treue mit Nachteilen in Schule und Beruf bezahlen.

b. Verbot der Doppelmitgliedschaft

Besonders getroffen wurden die katholischen Jugendlichen durch das Verbot der Doppelmitgliedschaft in Hitler-Jugend und kirchlichen Verbänden, das der Reichsjugendführer schon kurz nach Paraphierung des Konkordates am 19. Juli 1933 ausgesprochen hatte. Am 24. April 1934 folgte die Deutsche Arbeitsfront die eine gleichzeitige Mitgliedschaft in den katholischen Arbeiter- und Gesellenvereinen ausschloß. "Nicht der Hitlerjugend (Bund deutscher Mädel) angehörige Jugend kann nicht mehr in die Deutsche Arbeitsfront aufgenommen werden."165

In Verbindung mit der Anweisung an staatliche Stellen, und der gleichzeitigen Aufforderung an private Arbeitgeber, nur Mitglieder der HJ und der DAF anzustellen, wirkte dieses Verbot bedrohlich für die Zukunft des einzelnen Jugendlichen. "Erfolgte nach der Weigerung, die katholischen Jugendverbände zu verlassen, der Ausschluß aus der DAF, so war dies häufig auch gleichbedeutend mit dem Verlust der Arbeitsstelle."166
Auch auf den Arbeitsämtern wurde die Mitgliedschaft in der DAF verlangt. Wolker schilderte in seinem Bericht an die Bischöfe im August 1933 diesen Sachverhalt und faßt die Wirkung zusammen: "Also werden sie bei uns herausgedrängt."167 Hans Niermann klagte in einem Brief an seine Eltern über die Auswirkungen dieses Verbotes: "Hunderte von Kerlen haben bereits ihren Beruf aufgeben müssen, weil sie dem Bund die Treue gehalten haben.168

c. Benachteiligung in der Schule

Auch in der Schule waren die Jugendlichen einem zunehmenden Druck ausgesetzt. Die Lehrer sollten für 100% Mitgliedschaft der Schüler bei der HJ sorgen. Dabei waren die Lehrer selbst in einer schwierigen Situation, da sie "...jeder Denunziation der Schüler und ihrer Eltern ausgesetzt waren."169 Nach einem Erlaß durch das Bayerische Kultusministerium wurde es den Lehrern zur Pflicht gemacht, "... die HJ in jeder nur möglichen Weise zu unterstützen, insbesondere bei der gesamten Erfassung der Jugend."170 Die Einflußmöglichkeiten waren dabei vielfältig. Auch in den Eichstätter Schulen wurden die katholischen Schüler unter Druck gesetzt, bis zu "...Schikanen bei der Notengebung..."171

Ein Fall aus Breslau soll als Beispiel für viele dienen, wie über staatliche Benachteiligung hinaus Druck auf die Schüler ausgeübt wurde. Dort wurden die Schüler der letzten Klasse am Gymnasium eingeladen, freiwillig der SA beizutreten. "Man mache aber darauf aufmerksam, daß es Nicht-SA-Leuten sehr schwierig werde, das Abitur zu bestehen."172 Auch bei der Stellenvergabe wurden Mitglieder der HJ gemäß ihrer Dienstdauer bevorzugt. "...die Nicht-Hitlerjungen kommen ganz zum Schluß oder überhaupt nicht"173

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d. Druck auf Eltern

Nicht nur die Jugendlichen selbst mußten Benachteiligungen in Kauf nehmen. Auch die Eltern waren den Maßnahmen des Staates ausgeliefert. In manchen Gebieten mußten Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes ihre Kinder aus den katholischen Gruppen herausnehmen.174 In einem Bericht über die aggressive Werbeoffensive der Hitlerjugend im Frühjahr 1935 wurde beklagt: "Beamte wurden da und dort unter Hinweis auf ihren dem Führer geleisteten Diensteid unter moralischen Druck gesetzt, um den Übertritt ihrer Kinder in die Staatsjugend zu vollziehen."175 In Bayern wurden die Lehrer Anfang 1936 verpflichtet, "...eine Erklärung über den Beitritt ihrer Kinder zur Hitlerjugend abzugeben."176

e. Verhaftungen und strafrechtliche Verfolgung

Von Anfang an wurde versucht, die katholischen Gruppen polizeilich zu überwachen. Eine ausführliche Sammelakte wurde zum Beispiel über den Förderverein von Quickborn angelegt.
Besonders Geistliche, die sich in der Jugendarbeit engagierten, wurden immer wieder Opfer von Denunziation oder von Spitzeln, die die Predigten überwachten. Viele von den Pfarrern waren über kürzere oder längere Zeit in Haft. Auch die aktiven Laienführer waren immer in Gefahr, vor allem, wenn sie sich in den Gruppenstunden nicht immer an die staatlichen Vorgaben hielten.177

In Eichstätt wurde am 25. Oktober 1935 im Zuge einer Aktion gegen die katholische Jugend der Leiter des KJMV, Josef Neubrand, verhaftet. Die Polizei hatte bei einer Haussuchung sein Tagebuch und seinen Schriftverkehr mit dem Jugendhaus in Düsseldorf beschlagnahmt. Die belastenden Passagen und die Aussagen von Gruppenmitgliedern, er habe sich "... während der Gruppenstunden mit politischen und weltanschaulichen Fragen befaßt...", veranlaßten den Bürgermeister von Eichstätt zu der Erklärung:

Wir haben nichts gegn die katholischen Jugendverbände, solange sie sich mit Religion beschäftigen; in dem Augenblick aber, wo statt religiöser Betätigung Politik in den Verbänden getrieben wird, muß der Staat mit aller Schärfe sich dagegen wehren."178

Neubrand wurde in das Konzentrationslager Dachau eingewiesen. Von dort kam er erst fünf Monate später durch das Eingreifen des Bischofs und der Äbtissin von St. Walburg wieder frei kam. Zurück in Eichstätt, standen im weitere Schwierigkeiten bevor, bis er nach weiteren 30 Tagen Haft seine Heimatstadt verließ. Da auch der Domkaplan Dr. Rindfleisch aus Eichstätt ausgewiesen wurde, war "...von den Jugendvereinen nichts mehr zu befürchten. Sie waren zerstreut und ohne Führung." Erst mit Dompfarrer Kraus konnte "...1936 eine neue Phase Eichstätter katholischer Jugendarbeit" beginnen.179

f. Illegale Aktionen gegen die Katholische Jugend

Die Katholische Jugend war einem immer stärker werdenden Druck durch die staatlichen Maßnahmen ausgesetzt. Doch die Hitlerjugend beschränkte sich nicht darauf, die staatliche Ausschaltung ihrer Konkurrenz abzuwarten. Regelmäßig kam es zu gewalttätigen Aktionen durch die Hitlerjugend, die sich darauf verlassen konnte, daß die staatlichen Behörden sie decken würde.

Als ein Fall von vielen soll die Besetzung des Pfadfinderheimes der DPSG in der Willibaldsburg in Eichstätt geschildert werden.180
Im Zuge der zentralen Heimbeschaffungsaktion der HJ, wurden auch dem Vinzentiusverein und den Pfadfindern in Eichstätt ihre Räume in der Willibaldsburg gekündigt. Doch anstatt die vertragsgemäße Räumung am 17. April 1934 abzuwarten, erschienen schon am 29. November 1933 etwa 20-25 Eichstätter Hitlerjungen ohne Uniform bei einem Heimabend und gingen mit Gewalt gegen acht Pfadfinder vor, wobei einer von ihnen leicht verletzt wurde. Diesmal schritt die gerufene Polizei noch ein. Beim Verhör gaben die Hitlerjungen an, auf Befehl der HJ-Bannführung gehandelt zu haben.
Etwa drei Monate später, am 9. Februar 1934, wiederholte sich der Versuch das Eichstätter Pfadfinderheim gewaltsam zu übernehmen. Diesmal war die Polizei von seiten der SA angewiesen worden, die Aktion der Hitlerjugend nicht zu behindern. So mußte der Stadtkommissar den Pfadfindern trotz Eingreifen des Generalvikars Kiefer jeden polizeilichen Schutz verweigern. Nach diesen Vorbereitungen hatte die HJ freie Hand. "Die Herausgabe der Bilder und Fahnen erfolgte in der Weise, daß sie in den aufgeweichten Burghof hinausgeworfen wurden"181. "Am 18. Februar wurde auf der Willibaldsburg die Hakenkreuzfahne hochgezogen."182 Trotz einer Beschwerde des Eichstätter Bischofs beim bayerischen Ministerpräsidenten war das Pfadfinderheim verloren. Die HJ stellte die Vorgänge so dar, als sei das Heim freiwillig abgetreten worden.183 Es beklagte sich jedoch sogar der Regierungspräsident, daß solche Vorgehensweisen einer Parteigliederung, "...nur das Ansehen der Bewegung herabzusetzen vermögen".184
Der Fall macht die damalige Situation der Katholischen Jugend deutlich, die selbst dann nicht auf Schutz hoffen konnte, wenn das staatliche Recht noch auf ihrer Seite war. Oft "...erwießen sich die Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden als ebenso im Dienst des NS-Regimes stehend wie die Partei, da sie nicht wagten, Recht und Gesetz zur Geltung zu bringen."185

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4. Standfestigkeit in der Katholischen Jugend

a. Gruppenleben 1933 - 1936
b. Wachstum nach innen
c. Entwicklung der Mitgliederzahlen
d. Auseinandersetzung auf der Ebene der katholischen Presse

Die katholische Jugend war jedoch nicht nur passives Opfer einer staatlichen Gleichschaltungsideologie. Viele Dokumente belegen einen mutigen und oft nicht erfolglosen Kampf der katholischen Jugend selbst gegen eine an Mitteln überlegene Staatsjugend. Vor allem in traditionell katholischen Gebieten wie Bayern hatte es die Staatsjugend besonders schwer und hatte trotz der staatlichen Machtmittel Probleme, ihren Anspruch durchzusetzen. Besonders beeindruckend ist die Tatsache, daß die katholische Jugendlichen teilweise entgegen dem Beispiel erwachsener Respektpersonen handeln mußten, die schon bald begannen, sich mit den neuen Umständen zu arrangieren. Sie schrieb z.B ein Führer des KJMV in Eichstätt:

... Wir jungen, nicht hitlerischen Menschen stehen z.Zt. ganz frei und verlassen da. Die Alten, vor allem die Lehrer, Beamten usw. laufen alle zu den Nazis über (des Gehalts wegen?) und wir ??? ..."186

a. Gruppenleben 1933 - 1936

Im Laufe der Zeit wurde deutlich, daß das Widerstreben gegen eine Gleichschaltung nicht nur von den Verbandsspitzen ausging, "...sondern, daß dieser Widerstand auch von den Laienführern, Präsides und Vereinen selbständig getragen wurde."187 Die Reaktion der Jugendgruppen auf die sich verschärfende Situation bestand zunächst ganz einfach darin, sich in den Planungen und Vorhaben nicht durch staatlichen Druck einschüchtern zu lassen. Aufsehen erregte ein Rundschreiben, das der Landesfeldmeister der katholischen Pfadfinder in Köln, Walter Cassott, mit der Jahresplanung 1934 verschickt hatte. Darin brachte er den Willem zum Ausdruck, die Vorhaben nötigenfalls auch illegal durchzuführen:

Alles, was der Jahresplan bringt, wird durchgeführt, gleich wie! Mit oder ohne Tracht. Erlaubt oder verboten. Wenn unsere Lager zu Exerzizienlagern werden oder zu den notwendigen religiösen Tagungen, so steht eines fest, wir kommen zusammen. So oder so [Im Orginal gesperrt. Anm. des Verf.]. Wir werden eine ewige Gemeindschaft bleiben, die man weder trennen noch verbieten kann."188

Dieses Rundschreiben war, neben einem Zusammenstoß von Pfadfinderführern und HJ, die offizielle Begründung der Staatspolizei für das Verbot des öffentlichen Auftretens der katholischen Jugendverbände im gesamten Regierungsbezirk Köln am 19. März 1934.189
Mittelpunkt des Lebens der katholischen Jugend waren die Gruppenstunden. Dort "wurde gespielt, gekegelt, gesungen und über die »neue Zeit« diskutiert"190, aber es gab auch Vorträge über religiöse und soziale Themen. Die äußeren Bedingungen waren dafür lokal unterschiedlich. Während für Unterfranken eine Ausweitung der regulären Gruppenstunden zu verzeichnen war, wurden sie im nicht allzuweit entfernten Eichstätt allmählich eingeschränkt und schließlich verboten.

Doch auch dort, wo die Arbeit offiziell verboten war, wurde sie dennoch getarnt oder einfach illegal fortgesetzt. So hielt die katholische Jugend in Würzburg auf einem von der HJ unentdeckten Waldstück auch weiterhin Geländespiele ab, und die dortigen Pfadfinder konnten nach gezielter Desinformation in Richtung HJ ungestört ihr Zeltlager durchführen. Die HJ suchte währenddessen an der falschen Stelle.191 Auch die Gruppenstunden der Sturmschar, Pfadfinder und der "Weißen Rose"192 in Eichstätt fanden weitehin statt. Auch an anderen Orten ging das Gruppenleben weiter. Goldhammer faßt die von ihm zusammengetragenen Einzelbeispiele wie folgt zusammen: "Diese Einzelbespiele lassen wohl für ganz Franken auf eine relativ starke Gruppentätigkeit zwischen 1933 und 1936 schließen."193 Auch die Zusammenarbeit der Gruppen untereinander wurde aufrechterhalten. Wo offizielle Tagungen nicht mehr möglich waren, wurden sie als Exerzizien getarnt durchgeführt.194

Die Arbeit wurde mit der Zeit jedoch immer gefährlicher und auch die Jugendlichen mußten mit Strafverfolgung rechnen:

In Nürnberg wurde der Student Eduard Metz festgenommen, weil er fortlaufend die von ihm geführte katholische Jugendorganisation zu Wanderungen, Zelten usw. veranlaßt und teilweise selbst mit ihnen durchgeführt hat. Er ist Bezirksführer der katholischen Sturmscharen in Nürnberg."195

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b. Wachstum nach innen

In dieser Zeit der rechtlichen Unsicherheit wurde von den Jugendlichen nicht nur versucht, das Leben der Gruppen aufrechtzuerhalten. Es ging nicht mehr nur darum als Gruppe wandern zu dürfen oder Sport zu treiben. Die Einengung der Bewegungsfreiheit führte zu einer Besinnung auf das Wesentliche. "Wir wissen, daß wir unter dem Druck der Verbote nicht schwächer geworden sind, sondern innerlich stärker geworden sind, weil unsere Bewegung eine Bewegung des Geistes und nicht der äußeren Machtentfaltung ist."196

Wallfahrten und religiöse Feierstunden wurden seit dem Frühjahr 1934 Anlässe "...für ein öffentliches Bekenntnis der katholischen Jugend."197 So versammelten sich zum Christkönigsfest 1934 30 000 Jugendliche im Kölner Dom. Berichtet wurde auch von vollen und überfüllten Domen in Münster, Aachen, Paderborn, Fulda und Augsburg.198 "Durch den äußeren Druck wuchs das Zusammengehörigkeitsgefühl, und das religiöse Bekenntnis im innerkirchlichen Raum nahm auch nach außen hin - teils gewollt, teils ungewollt - demostrativen Charakter an."199 Diese Feiern hatten nicht nur religiösen Charakter, "Huldigung an den Bischof", "Aufmarsch der Banner und Wimpel", das Singen von Bekenntnisliedern und der "brausende Gesang des Deutschlandliedes zum Schluß"200 waren Formen des öffentlichen Auftritts, die sonst nicht mehr möglich waren. Der Eichstätter Jugendführer Neubrand hatte schon im April 1934 in sein Tagebuch geschrieben: "...Die Nazis sollen sehen, daß wir auch noch da sind...".201 Dieses Bedürfnis war zwei Jahre päter eher stärker als schwächer geworden.

Ein besonderes religiöses und gemeinschaftliches Erlebnis war die Wallfahrt von 1 800 Mitgliedern von Sturmschar, Bund Neudeutschland und Pfadfindern an Ostern 1935. Pius XI. begrüßte sie mit einer "persönlichen Ansprache mit großer Herzlichkeit".202 Beim Grenzübertritt auf der Rückfahrt mußten sie dafür die Schikane der Nationalsozialisten über sich ergehen lassen.

c. Entwicklung der Mitgliederzahlen

Unter den geschilderten Umständen spricht die Entwicklung der Mitgliederzahlen eine eigene Sprache. Ein Zeichen für die Standfestigkeit der katholischen Jugend ist nicht zuletzt das Urteil ihrer Gegner. In den beiden Berichten des Sicherheitshauptamtes des Reichsführers SS über die katholischen Jugendverbände stützt sich der SD im September 1935 auf dieselben Zahlen wie im Juni 1934. Dies läßt darauf schließen, daß er trotz staatlicher Schikane und Verboten selbst den Eindruck hatte, "...als habe sich der Bestand der katholischen Jugendverbände nicht wesentlich verringert."203

Es kann bei aller Standfestigkeit der Jugendlichen aber nicht übersehen werden, daß nicht alle bereit waren die Nachteile, die die Mitgliedschaft bei der katholischen Jugend mit sich brachte, auf sich zu nehmen. So ist es nicht verwunderlich, daß gerade das Jahr 1933 für die katholischen Gruppen einen zum Teil massiven Mitgliederrückgang brachte. "Dem Druck und der Propaganda hielten vor allem die Mitläufer nicht stand."204 In Eichstätt, wie im gesamten Reichsgebiet, mußte vor allem die DJK Verluste hinnehmen. Aber auch die Zahl der Aktiven in den Gesellenvereinen ließ nach.

War die Partei vielleicht davon ausgegangen, daß sich diese Entwicklung stetig fortsetzen und schließlich zum Ausbluten der katholischen Verbände führen würde, so hatten sie sich hierin getäuscht. Nachdem der erste Mitgliederrückgang verkraftet war, standen die Reihen der katholischen Jugend fest. Trotz massiver Werbeoffensiven durch die Hitlerjugend205 und Schwierigkeiten, die die Mitglieder in den katholischen Verbänden zu befürchten hatten, konnten die Verbände ihre Stellung halten. Hans Niermann, der Reichsführer der Sturmschar, schrieb mit Stolz an seine Eltern von den St.Michaelsfeiern am 29. September 1935 im ganzen Reich:

Ich war bei den Kölnern ... nach solchen Jahren eine solche Mannschaft mit einer solchen Kraft, das war wirklich überzeugend. Bei den Fahrten durchs Land zeigt sich überall das gleich Bild: Unter schwersten Umständen nicht nur durchhalten und »eisern stehen«, sondern auch schaffen und arbeiten als Jugend der Kirche. Das hindert aber nichts daran, daß die Zukunft völlig undurchsichtig ist."206

In traditionell katholischen Gegenden konnten die katholischen Verbände teilweise ihre Tätigkeit sogar weiter ausbauen. Dies wurde auch in den Berichten der Bayerischen Regierungspräsidenten beklagt. So wird zum Beispiel am 7. März 1935 aus Schwaben berichtet:

..die katholischen Jungmännerorganisationen entfalten nach mehreren Berichten eine gesteigerte Tätigkeit. (...) Wie die Polizeidirektion Augsburg meldet, werden die angeblich zahlreichen Austritte aus der SA in den Landgemeinden um Augsburg in Parteikreisen hauptsächlich auf reger werdende Werbetätigkeit der kathol. Burschenvereine zurückgeführt...".207

Ein halbes Jahr später wurden wieder Übertritte aus nationalsozialistischen Verbänden zu katholischen Gruppen gemeldet:

...Die Tätigkeit der katholischen Jugendorganisationen ist aktiver geworden. In der Stadt Augsburg sind sogar Austritte aus der HJ zu ihren Gunsten zu verzeichnen. Der Gegensatz von HJ und katholischen Jugendorganisationen wird immer stärker...".208

Letzlich mußte die Hitler-Jugend erkennen und eingestehen, "...daß der NS-Staat trotz aller Druckmittel und polizeilicher Einschränkungen bzw. partieller Verbote nicht in der Lage war, die katholischen Jugendverbände zu verdrängen."209

d. Auseinandersetzung auf der Ebene der katholischen Presse

Die bisherigen Schilderungen könnten den Eindruck erwecken, die Leistung der katholischen Jugendverbände habe "nur" in dem Erhalt ihrer eigenen Strukturen und Mitgliederzahlen bestanden. Ein wirksames Mittel, über die Mitglieder der Verbände hinaus in die Kirche und in das Volk zu wirken, hatte und nutzte die "Junge Kirche"210 jedoch in ihren Puplikationen. So spielte sich "...ein Großteil des Kampfes zwischen der katholischen und nationalsozialistischen Jugend (...) auf der publizistischen Ebene ab."211 Daß dies wohl auch von der Seite der Nationalsozialisten so gesehen wurde, zeigt die Tatsache, "...daß in den Zeitungen und Zeitschriften der HJ (...) die Polemik gegen den »politischen Konfessionalismus«, insbesodere den Katholizismus, eines der meistbehandelten Themen war."212
Die weitaus bedeutendste Rolle spielte dabei auf katholischer Seite die Zeitschrift "Junge Front"213, die nicht als Verbandszeitschrift wie zum Beispiel "die Wacht" konzipiert war, sondern als "Wochenzeitschrift ins deutsche junge Volk"214 über die Verbandsgrenzen hinaus in die christlichen Familien wirken sollte. "Michael ist eine Wochenzeitschrift für die katholische Familie, von »jungen Deutschen« geschrieben und ausgetragen." Der Begriff "Junge Deutsche" sollte dabei deutlich machen, "... daß es sich um Deutsche handelt, die zur jungen Generation sich rechnen, also (...) als Altersgrenze 30 oder 40 Jahre."215

Die Bedeutung der katholischen Jugendpresse, die sich trotz mehrfacher Verbote216 erstaunlich lange halten konnte, sieht Hastenteufel im Rückblick so: "Sie war das einzige Mittel, der Staßenpropaganda von HJ und Partei wirksam zu begegnen. Lügen wurden als Lügen gebrandmarkt, Halbwahrheiten richtiggestellt".217 Doch über diese defensive Wirkung hinaus, ging das Bemühen dahin, "Orientierungshilfe und Wegweisung zu geben", und mehr noch "einen kritischen und selbstbewußten, aus eigener Überlegung handelnden Menschen heranzubilden (...) als die letztlich einzig mögliche Antwort auf den nationalsozialistischen Totalitätsanspruch..."218.

Daß dies unter den jungen Katholiken und vielleicht auch darüber hinaus219 geschätzt wurde, zeigen schon die steigenden Auflagenzahlen.220 Da der "Michael" von Gruppen und Familien gelesen wurde, kann man vor dem endgültigen Verbot im Januar 1936 bei einer Auflagenzahl von 330 000 davon ausgehen, "...daß die JF zum Schluß von etwa anderthalb Millionen Menschen gelesen wurde."221 Durch Anordnung der Reichspressekammer wurden Werbeaktionen und Vertrieb ständig erschwert, so daß die Haus- und Einzelwerbung immer wichtiger wurde. Der Erfolg der "Jungen Front" wäre letztlich ohne den Idealismus zahlreicher "Frontposten"222 aus den Reihen der katholischen Jugend nicht möglich gewesen. Diese Jugendlichen waren den Schikanen und dem physischen Terror des NS ausgesetzt bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung wegen angeblicher "kommunistischer Wühlarbeit".223

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5. Das Gesetz über die Hitler-Jugend

Bei all den Verordnungen und Schikanen ging es letztlich immer wieder darum, den Anspruch der HJ, alleiniger Jugendverband zu sein, durchzusetzen. Was das äußere Auftreten betraf, war dieser Anspruch mit der Polizeiverordnung vom Juli 1935 durchgesetzt. Endgültig rechtlich festgeschrieben wurde der Anspruch der HJ jedoch erst im "Gesetz über die Hitlerjugend"224 vom 1. Dezember 1936. Darin wurde der Hitlerjugend die Aufgabe übertragen, die gesamte deutsche Jugend zu erziehen. Sie wurde damit eine eigenständige Erziehungsinstitution neben der Schule und dem Elternhaus. Die Kirche wird entgegen der Regierungserklärung Hitlers im März 1933 nicht mehr genannt. Darin hatte Hitler noch gesagt: "Die nationale Regierung wird in Schule und Erziehung den christlichen Konfessionen den ihnen zukommenden Einfluß einräumen und sicherstellen."225 Es wurde zwar in der HJ nach außen hin nach wie vor am Prinzip der Freiwilligkeit festgehalten, wie diese Freiwilligkeit jedoch zu verstehen war, zeigte die weitere Entwicklung.226 "Für das nationalsozialistische Regime war mit der Verkündigung des Gesetzes über die Hitler-Jugend vom 1.Dezember 1936 die Jugendfrage formell erledigt".227 Für die katholischen Jugendverbände war klar, "... daß mit dem Gesetz die Absicht verbunden war, alle außerstaatlichen Jugendverbände endlich zu erledigen, ... ".228 Die weitere Entwicklung im Jahre 1937 gab den Befürchtungen recht.

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Fußnoten mit links zu den Literaturangaben

145 veröffentlicht im Staffelsteiner Tagblatt (17. Juni 1933). Zit. nach: Goldhammer: Jugend Frankens, S.185
146 Presseerklärung (4. Mai 1933). Zit. nach: Goldhammer: Jugend Frankens, S.188
147 Goldhammer: Jugend Frankens, S. 189f
148 Selbst Daily News in New York berichtete am 3. November 1935 davon. Kleinöder: Verfolgung, S. 226
149 Bericht Wolkers (20. August 1933). Druck: Roth: Dokumente, Nr. 41, S. 95-98, Zitat: S. 97
150 Goldhammer: Jugend Frankens, S. 146.
151 Schon am 20. August 1933 meldete Wolker an die Bischöfe, der Mitgliederrückgang sei "in der DJK erheblich". Wolker an dt. Episkopat (20. August 1933). Druck: Roth: Dokumente, Nr. 41, S. 95
152 Roth: Dokumente, S. 20
153 Schellenberger: Katholische Jugend, S. 79
154 Zum Beispiel: Regierungsbezirke Kassel, Wiesbaden und München im April 1934; Köln am 1. April 1934; Diözese Münster am 2. Juli 1934. Roth: Dokumente, S. 22-25
155 Kleinöder: Verfolgung, S. 231
156 (23. Juli 1935) Böseler: Dortmunder Prozeß, S. 133
157 Schellenberger: Katholische Jugend, S. 79
158 Es diente jedoch weiter als Verteidigungsgrundlage für die katholische Jugend. Noch beim Prozess im November 1937 vor dem Sondergericht Dortmund forderte die Verteidigung den Begriff "religiös" der Polizeiverordnung in dem Sinne zu deuten, daß er die Begriffe "kulturell" und "caritativ" des Reichskonkordates umfasse. "Wollte man dieser Auffassung nicht beipflichten, so käme man zumindest dazu, dass das Konkordat als Reichsgesetz vor der Polizeiverordnung insoweit ungültig ist, als sie dem Konkordat widerspricht."(Prozeßakten) Der Staatsanwalt teilte diese Einschätzung natürlich nicht. Das Gericht folgte jedoch "im Grunde den Ausführungen der Angeklagten". Böseler: Dortmunder Prozeß, S. 140
159 Schellenberger: Katholische Jugend, S. 80
160 Schellenberger: Katholische Jugend, S. 143, Anm. 415
161 Schellenberger: Katholische Jugend, S. 81
162 Schellenberger: Katholische Jugend, S. 81
163 Schellenberger: Katholische Jugend, S. 81-85
164 Schellenberger: Katholische Jugend, S. 146
165 Roth: Dokumente. Nr 46, S. 104
166 Kleinöder: Verfolgung, S. 221
167 Bericht Wolkers (20. August 1933). Druck: Stasiewski: Lage der Kirche I, Nr. 66a, S. 287
168 Brief von H. Niermann an seine Eltern (1. Oktober 1935). Zit. nach: Schellenberger: Katholische Jugend, S. 144, Anm. 421
169 Kleinöder: Verfolgung, S. 223
170 Kleinöder: Verfolgung, S. 223
171 Kleinöder: Verfolgung, S. 223
172 Brief P. Leiber an Pacelli. Druck: Volk: Reichskonkordat, Nr. 10, S. 245ff
173 Brief P. Leiber an Pacelli. Druck: Volk: Reichskonkordat, Nr. 10, S. 245ff
174 Klönne: Jugendprotest, S. 574
175 Bericht über die Frühjahrsoffensive der Hitlerjugend (Mai 1935). Druck: Roth: Dokumente, Nr. 48, S. 105-108, Zitat. S. 106
176 Kleinöder: Verfolgung, S. 224
177 vgl. Goldhammer: Jugend Frankens, S. 169f
178 Zit. nach: Kleinöder: Verfolgung, S. 225
179 Kleinöder: Verfolgung, S. 225-227
180 Kleinöder: Verfolgung, S. 213-216
181 Bericht des Staatsanwalts beim Landgericht Eichstätt. Zit.nach: Goldhammer: Jugend Frankens, S. 101f
182 Kleinöder: Verfolgung, S. 215
183 Goldhammer: Jugend Frankens, S. 202
184 vgl. Halbmonatsbericht des Bezirksamts Eichstätt (16.02.1934). Druck: Witeschek: Lage in Bayern II, S. 22
185 Kleinöder: Verfolgung, S. 215
186 Josef Neubrand, Tagebucheintrag (10.April 1933). Zitiert nach: Kleinöder: Verfolgung, S. 195
187 Schellenberger: Katholische Jugend, S. 121
188 (10. Januar 1934). Zit. nach: Schellenberger: Katholische Jugend, S. 120
189 Schellenbeger: Katholische Jugend, S. 121, Anm. 245
190 Kleinöder: Verfolgung, S. 218; vgl. Tagebuch Neubrand 11.1.1934 und 3.7.1935
191 Goldhammer: Jugend Frankens, S. 313
192 Mädchengruppe. Die Gruppe hat nichts mit der späteren studentischen Widerstandsgruppe "Weiße Rose" in München zu tun.
193 Goldhammer: Jugend Frankens, S. 316
194 Goldhammer: Jugend Frankens, S. 316f
195 Monatsbericht (7. März 1936). Druck: Witeschek: Lage in Bayern II, Nr. 58, S. 75-81. Zitat S. 80
196 Jugendpräses (August 1934). Zit. nach: Schellenberger: Katholische Jugend, S. 128
197 Schellenberger: Katholische Jugend, S. 128
198 Roth: Dokumente, S. 226, Anm. 77
199 Schellenberger: Katholische Jugend, S. 128f
200 Schellenberger: Katholische Jugend, S. 129
201 Tagebuch Neubrand (29. April 1933). Zit. nach: Kleinöder: Verfolgung, S. 219
202 Schellenberger: Katholische Jugend, S. 132
203 Goldhammer: Jugend Frankens, S. 277
204 Goldhammer: Jugend Frankens, S. 276
205 Bericht über die Frühjahrsoffensive der Hitlerjugend (Mai 1935). Druck: Roth: Dokumente, Nr. 48, S. 105ff
206 Vgl.: Brief von H. Niermann an seine Eltern (1.Oktober 1935). Zit. nach: Schellenberger: Katholische Jugend, S. 144, Anm.421
207 Bericht Regierungspräsident Schwaben (7. März 1935). Druck: Witeschek: Lage in Bayern III,
208 Bericht Regierungspräsident Schwaben (7. September 1935). Druck: Witeschek: Lage in Bayern III,
209 Klönne: Jugendprotest, S. 577
210 vgl. Gotto: Junge Front, S. 229
211 Hastenteufel: Selbstand, S. 198
212 Klönne: Hitlerjugend, S. 79, Anm. 180
213 ab Juli 1935: "Michael", vgl. dazu: Gotto: Junge Front
214 Untertitel der "Jungen Front" bis 17. Dezember 1933, dann "Wochenzeitung junger Deutscher". vgl. Gotto: Junge Front, Quellen- und Literaturverzeichnis
215 Frontpostenbrief vom 14. August 1935. Zit. nach: Gotto: Junge Front, S. 232
216 Verbote der Jungen Front: Februar 1933; August 1933; März 1934; August 1934; u.a. vgl. Gotto: Junge Front, S. 225f und S. 239
217 Hastenteufel: Selbstand, S. 198
218 Gotto: Junge Front, S. 242
219 "Ihrem Anspruch nach war sie jedoch nicht konfessionell beschränkt (...). Inwieweit sie über den katholischen Bereich hinaus gelesen wurde ist schwer zu sagen." Gotto: Junge Front, S. 233
220 Ende 1932: 40 000; Ende 1933: 120 000; 5. August 1934: 200 000; vgl.: Gotto: Junge Front, S. 226f
221 Gotto: Junge Front, S. 227
222 bis zum Verbot über 3000 Austräger, die den Vertrieb auf eigenes finanzielles Risiko übernahmen. vgl. Gotto: Junge Front, S. 225
223 vgl. Gotto: Junge Front, S .225; Goldhammer: Jugend Frankens, S. 105
224 siehe Kapitel II.3.c. dieser Arbeit
225 Zit. nach: Volk: Reichskonkordat, S. 74f, Anm. 72
226 siehe Kapitel II dieser Arbeit
227 Schellenberger: Jugendwiderstand. S. 322
228 Schellenberger: Katholische Jugend. S. 88

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